Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung, der besonders schweren räuberischen Erpressung sowie der gefährlichen Körperverletzung ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Reutlingen gegen einen 42-Jährigen nach einer Auseinandersetzung am frühen Donnerstagmorgen (16.05.2024) in Reutlingen. Dem Mann wird unter anderem zur Last gelegt, zwei Personen durch Schläge und Tritte zum Teil schwer verletzt und eine Frau zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Der Tatverdächtige befindet sich bereits in Untersuchungshaft.
Den derzeit vorliegenden Ermittlungsergebnissen des Kriminalkommissariats Reutlingen zufolge, begab sich der 42-Jährige gegen 1.30 Uhr zur Wohnung einer 55 Jahre alten Frau im Stadtgebiet von Reutlingen und verlangte Einlass. Außerdem soll er die Aushändigung von Bargeld gefordert haben. Nachdem ihm dies vom 65 Jahre alten Besucher der Frau verwehrt worden war, soll er auf beide Personen eingeschlagen und eingetreten haben. Zudem soll er die 55-Jährige zur Vornahme sexueller Handlungen gewaltsam gezwungen haben. Beide Geschädigte mussten später aufgrund ihrer erlittenen Verletzungen vom Rettungsdienst in eine Klinik gebracht werden. Während der 65-Jährige ambulant behandelt werden konnte, musste die Frau ersten Erkenntnissen zufolge mit schweren Verletzungen stationär aufgenommen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand bestand zwischen dem 42-Jährigen und den beiden Geschädigten keine Vorbeziehung.
Durch die von einem Zeugen alarmierten Polizeibeamten konnte der Tatverdächtige, dem die 55-Jährige nach derzeitigem Kenntnisstand das geforderte Bargeld ausgehändigt hatte, noch vor Ort vorläufig festgenommen werden. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte hatte dieser zuvor noch versucht, durch einen Sprung aus einem Wohnungsfenster im Obergeschoss zu flüchten. Aufgrund der offenbar dabei erlittenen Verletzungen wurde er ebenfalls ins Krankenhaus gebracht und ambulant versorgt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der unter anderem wegen Gewaltdelikten vorbestrafte deutsch-sudanesische Staatsangehörige am Donnerstagnachmittag beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Beschuldigte wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen, insbesondere zum Motiv der Tat, dauern an.