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Gefährliche Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung stellt im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand dar, der im 17. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in StGB normiert ist. Er zählt zu den Körperverletzungsdelikten. StGB ist eine Qualifikation der in StGB geregelten Körperverletzung, die ausgewählte, besonders gefährliche Begehungsweisen der Körperverletzung mit höherer Strafe bedroht. Hierzu zählen etwa das Verwenden von Gift, Waffen oder gefährlichen Werkzeugen sowie das Angreifen aus dem Hinterhalt. Bezugspunkt der Gefährlichkeitsbeurteilung ist die Gefährlichkeit der Tathandlung, weshalb es für die Strafbarkeit nach StGB nicht darauf ankommt, ob der Täter besonders schwere Verletzungsfolgen verursacht.