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Straftat
Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist. Grundsätzlich ist nur vorsätzliches Verhalten strafbar; fahrlässiges nur dann, wenn dies das einschlägige Gesetz explizit besagt (StGB). In Deutschland wurden Straftaten bis 1974 unterteilt in Verbrechen, Vergehen und Übertretung. Seit 1975 gibt es nur noch eine Zweiteilung von Straftaten in Verbrechen und Vergehen. Die ehemaligen Übertretungen werden seitdem entweder als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit eingestuft.