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Raub
Der Raub ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er ist im 20. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in normiert. § 249 StGB kombiniert die Tatbestände des Diebstahls (StGB) und der Nötigung (StGB) und versieht sie mit einer gegenüber beiden Delikten erhöhten Strafandrohung.