Meldungen zu
Zechprellerei
Als Zechprellerei wird bezeichnet, wenn in einem Gastronomiebetrieb ein Gast sich der Bezahlung entzieht, also den Gastwirt um die Zeche prellt. Ob überhaupt und unter welchen Umständen die Zechprellerei einen Straftatbestand erfüllt, ist je nach Land unterschiedlich geregelt.