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Foto: Symbolfoto

Gegen 15.45 Uhr stoppte die Polizei den VW auf der A8 bei Gruibingen in Fahrtrichtung München. Am Steuer saß der 40-Jährige. Der aus Rußland stammende und mittlerweile seit mehreren Jahren in Deutschland wohnende Fahrer konnte keinen gültigen Führerschein vorweisen. Er zeigte den Beamten neben Identitätsdokumenten auch einen russischen Führerschein vor. Denn die ausländische Fahrerlaubnis hatte längst sein Gültigkeit verloren. Deshalb durfte er nicht mehr weiterfahren. Auf den 40-Jährigen kommt nun eine Anzeige zu.

Hinweis:

Menschen, die in einem Nicht-EU-Land einen Führerschein erworben haben, müssen diesen, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz begründen, innerhalb von sechs Monaten umschreiben lassen. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen auch ein Führerschein eines EU-Lands seine Gültigkeit verlieren kann. Dies ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.