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Versuch
Der Versuch bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Deliktsstadium, das zwischen strafloser Tatvorbereitung und Tatvollendung liegt. Gemäß des Strafgesetzbuchs (StGB) liegt ein Versuch vor, wenn der Straftäter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestands unmittelbar ansetzt.