Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidium?source=5899">Polizeipräsidiums Reutlingen
Wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung?source=5899">Brandstiftung ermitteln die Kriminalpolizeidirektion Esslingen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart derzeit gegen einen 31-jährigen Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Bodelshofen. Dieser soll am Mittwochvormittag (16.10.2024) in dem Gebäude ein Feuer gelegt haben. Der Mann befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Gegen 10.10 Uhr war der Polizei über Notruf eine Auseinandersetzung in einer Flüchtlingsunterkunft in der Ötlinger Straße gemeldet worden, bei der auch ein Messer zum Einsatz gekommen sein soll. Vor Ort konnten die beiden mutmaßlichen Beteiligten, bei denen es sich um zwei gambische Bewohner im Alter von 29 und 31 Jahren handelt, von den alarmierten Polizeibeamten angetroffen und zunächst vorläufig festgenommen werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand waren die Männer aufgrund einer empfundenen Lärmbelästigung in einen körperlichen Streit geraten, bei dem beide ersten Erkenntnissen zufolge leicht verletzt wurden. Ob dabei auch ein Messer zum Einsatz gekommen war, ist Gegenstand der Ermittlungen. Der 31-Jährige soll dann unter Zuhilfenahme von Benzin aus einem Kanister an der Zimmertür des mutmaßlichen Kontrahenten auf den Boden und in Richtung des Kontrahenten Benzin geschüttet und dieses in Brand gesetzt haben, nachdem er diesem zuvor angedroht haben soll, ihn zu verbrennen. Der 29-Jährige konnte jedoch im Zimmer zurückweichen und wurde durch das Feuer nicht verletzt. Der Brand wurde durch andere Bewohner vor Eintreffen der Feuerwehr gelöscht.
Die Verletzungen des 29-Jährigen, die er durch die körperliche Auseinandersetzung erlitten haben soll, wurden später im Krankenhaus ambulant behandelt. Er wurde daraufhin auf freien Fuß gesetzt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der 31-jährige Mann am Donnerstagnachmittag (17.10.2024) dem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und ordnete gegen den Beschuldigten die Untersuchungshaft an.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zum genauen Ablauf der Auseinandersetzung dauern an.