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Streifendienst

Der Streifendienst – je nach Organisation und Situation auch Streife, Streifenfahrt, Fußstreife, Kontrolldienst oder Zivilstreifendienst genannt – bezeichnet im Allgemeinen das einsatzunabhängige, beruflich oder ehrenamtlich veranlasste Begehen, Befahren und Überfliegen eines zugewiesenen Schutzbereiches durch Angehörige der Polizei, Sicherheitsbehörden, Rettungskräfte oder Privatpersonen, um einen gesetzlich definierten oder vertraglich vereinbarten Auftrag zu erfüllen. Der Begriff Streifendienst wird im Volksmund auch synonym für die uniformierte Schutzpolizei verwendet, vornehmlich um hervorzuheben, dass nicht die zivile Kriminalpolizei gemeint wird. Weiterhin umfasst der Begriff die Streifentätigkeit per se. Außerhalb polizeilicher Tätigkeiten bezeichnet der Streifendienst auch die durch beispielsweise Soldaten, Sicherheitswachten, die U-Bahn-Wache, das Ordnungsamt, Sicherheitsdienste, den Werkschutz, Bademeister, Rettungsschwimmer und Rettungssanitäter verrichtete Streifentätigkeit, die sie im Rahmen ihrer gesetzlich oder vertraglich festgelegten Pflichten erfüllen.