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Sexuelle Handlung

Der Begriff der sexuellen Handlung wird unter anderem im deutschen Sexualstrafrecht verwendet. Der Begriff wurde mit durch das 4. Strafrechtsreformgesetz vom 23. November 1973, mit dem das Sexualstrafrecht umfassend geändert wurde, an Stelle der bis dahin weithin verwandten Begriffe der Unzucht und unzüchtige Handlung eingeführt, um eine wertneutralere und dadurch auch deutlicher konturierte Formulierung zu verwenden.