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Richtlinie

Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts. Im Gegensatz zu Verordnungen gelten sie gemäß Absatz 3 des AEUV nicht unmittelbar, sondern müssen erst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden.