Meldungen zu
Polizeigewahrsam
Der Polizeigewahrsam (PG) bedeutet in Deutschland den polizeilichen Personengewahrsam zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Er gehört zu den polizeilichen Standardmaßnahmen. Rechtsgrundlage sind die Polizeigesetze der Bundesländer und des Bundes.