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Fahrpersonalverordnung
Die deutsche Fahrpersonalverordnung (FPersV), die auf Grund von Nr. 3 FPersG (Fahrpersonalgesetz) erlassen wurde, enthält Regelungen für den Bereich der Güterbeförderung durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und bis zu 3,5 t sowie den Bereich der Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen geeignet sind und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 km eingesetzt sind. Sie füllt damit eine Lücke, die von dem in Deutschland ansonsten unmittelbar geltenden europäischen Recht. Die FPersV regelt insoweit die Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich, die Zertifizierungsinfrastruktur, den Einsatz des Kontrollsystems nach EG-Verordnungen und das zentrale Kontrollgerätkartenregister, sie enthält schließlich mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeitentatbestände.