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Erregung öffentlichen Ärgernisses
Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in StGB (exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.