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Ordnungsamt
Das Ordnungsamt (abgekürzt oft OA) bzw. Amt für öffentliche Ordnung ist in Deutschland und in einigen Gemeinden in Österreich die Bezeichnung für eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung, in der üblicherweise die Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung wahrgenommen wird, soweit diese nicht landesgesetzlich speziellen Behörden zugewiesen sind. Zu unterscheiden sind die Bezeichnungen der eigentlichen Behörde und des sichtbaren Vollzugsdienstes, die nicht unter der gleichen Bezeichnung auftreten müssen.