Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Nachtrag zur gemeinsamen Pressemitteilung vom 10.09.2023 / 10.50 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/5599396
Im Fall des Sexualdelikts zum Nachteil einer Zeitungszustellerin im September 2023 in der Reutlinger Innenstadt verzeichnen die Staatsanwaltschaft Tübingen sowie das Kriminalkommissariat Reutlingen einen Ermittlungsverfolg. Am Freitag (17.05.2024) wurde ein 22-Jähriger unter dem dringenden Tatverdacht der Vergewaltigung festgenommen. Er befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Wie bereits berichtet, war die Geschädigte am frühen Morgen des 9. September 2023 zu Fuß in der Charlottenstraße unterwegs, als sie während ihrer Tätigkeit als Zeitungszustellerin von einem zunächst unbekannten Mann angegriffen wurde. Anschließend kam es durch den Täter zu einem sexuellen Übergriff.
Durch die nach der Anzeigeerstattung eingeleiteten, personal- und zeitintensiven kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte ein 22 Jahre alter Tatverdächtiger identifiziert und in der Folge der Verdacht gegen ihn erhärtet werden. Die bei dem 22-Jährigen im weiteren Verlauf entnommene Speichelprobe ergab eindeutig eine Übereinstimmung mit einer DNA-Spur, die nach der Tat an der Geschädigten gesichert worden war.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte daher einen richterlichen Haftbefehl gegen den in einer Reutlinger Kreisgemeinde wohnhaften Tatverdächtigen, der am Freitagmorgen vollstreckt wurde. Der afghanische Staatsangehörige wurde an seiner Wohnanschrift vorläufig festgenommen und noch am Nachmittag beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug und ordnete gegen den Beschuldigten die Untersuchungshaft an.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.