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Identitätsfeststellung
Die Identitätsfeststellung (kurz IDF) bezeichnet im rechtlichen Sinne eine Maßnahme, bei der die Identität (Personalien) der betroffenen Person durch die Behörde bzw. einen Amtsträger zweifelsfrei festgestellt wird. Umgangssprachlich wird die Maßnahme häufig auch als Personenkontrolle bezeichnet. Die Eingriffsermächtigung ergibt sich dabei aus dem Ziel und Zweck der Maßnahme (Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr) und ist in der jeweiligen Bundes- oder Landesnorm festgeschrieben. Die Identitätsfeststellung kann – je nach Situation und Gesamtumständen – durch das aushändigen von Ausweisdokumenten, sonstigen Dokumenten, mündlichen Angaben und/oder durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln (bspw. Fingerabdruckscanner, Dokumentenscanner) erfolgen.