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Versammlungsfreiheit
Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird durch der Europäischen Grundrechtecharta (GRC), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und nationalstaatlich durch Art. 8 des deutschen Grundgesetzes (GG), durch des österreichischen Staatsgrundgesetz (StGG) und der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) gewährleistet.