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Standlicht

Das Standlicht (auch: Begrenzungslicht) ist zur Beleuchtung eines stehenden Kraftfahrzeugs vorgesehen. Die seltene Bezeichnung Stadtlicht ist hingegen irreführend. Die Lichtstärke des Standlichts beträgt vorne einige Prozent des Abblendlichts (meist je eine 5-Watt-Glühlampe), hinten wird überwiegend das Fahr-Rücklicht (meist je eine 10-Watt-Glühlampe oder der 5-W-Teil einer kombinierten 5/21-W-Glühlampe für Schluss- und Bremslicht) – oft wird auch die Kennzeichenbeleuchtung mit dem Standlicht bzw. Parklicht kombiniert eingeschaltet. Im Gegensatz zum Tagfahrlicht wird beim Standlicht auch die Fahrzeugrückseite kenntlich gemacht.