Meldungen zu
Sondersignal
Unter Sondersignal versteht man die Warnung anderer Verkehrsteilnehmer durch Einsatzfahrzeuge mithilfe von Lichtzeichen und Tonsignalen. Sie dienen dazu, vor Gefahren zu warnen und/oder dem übrigen Verkehr die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten anzuzeigen. Dazu sind – je nach Land – blaue, rote und/oder gelbe Blinklichter sowie Sirenen (wie und ) und/oder Folgetonhörner („Martinshorn“) vorgesehen. Der Begriff Sonderrechte bezeichnet die rechtliche Grundlage laut Straßenverkehrsordnung und existiert in anderen deutschsprachigen Ländern nicht.