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Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität. Nach liberaler Auffassung dient das Sexualstrafrecht insbesondere dem Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung. Durch den Wandel der Sexualmoral ist auch das Sexualstrafrecht dem Wandel unterworfen. So diente das Sexualstrafrecht bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts auch in den deutschsprachigen Ländern wesentlich dem Schutz der öffentlichen Sittlichkeit (Sittlichkeitsdelikte, vgl. z. B. Kuppelei und Gesetze zur Homosexualität), der Gesellschaftsordnung, der Familie und der Ehe (vgl. Ehebruch).