Meldungen zu
Schwere Körperverletzung
Der Straftatbestand der schweren Körperverletzung (StGB) ist im deutschen Strafrecht im 17. Abschnitt des besonderen Teils des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) geregelt. Die Tat wird als Offizialdelikt von Amts wegen unabhängig vom Vorliegen eines Strafantrages (StGB) verfolgt.