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Rädelsführer
Unter dem Rädelsführer einer Gruppe versteht man allgemein ihren Anstifter bzw. Anführer. Im Strafrecht Deutschlands ist es ein Fachausdruck. So gilt nach dem Bundesgerichtshof im Rahmen der Bildung krimineller Vereinigungen und der Bildung terroristischer Vereinigungen derjenige als Rädelsführer, „wer in der Vereinigung dadurch eine führende Rolle spielt, dass er sich in besonders maßgebender Weise für sie betätigt“.