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Polizeioberkommissar
Polizeioberkommissar (POK) ist eine Amtsbezeichnung von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (je nach Bundesland sind auch andere Systeme und Bezeichnungen anstelle der Laufbahngruppe des gehobenen Dienst eingeführt worden, zum Beispiel 3. Qualifizierungsebene). Bei der Kriminalpolizei existiert das entsprechende Amt als Kriminaloberkommissar (KOK).