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Pflichtversicherungsgesetz

Pflichtversicherungsgesetz (PflVG, nicht amtliche Abkürzung) ist der Kurztitel des „Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“. Es regelt die Pflicht zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge und Anhänger. Ursprünglich wurde das Gesetz 1939 als „Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ verkündet.