Um 8.15 Uhr fiel einer Polizeistreife in der Biberacher Straße ein VW auf. Der fuhr vor den Polizisten. Beim genaueren Hinschauen erkannten die Beamten, dass die Kennzeichen entstempelt waren. Deshalb hielten ihn die Beamten an. Bei der Kontrolle des 25-Jährigen stellte sich heraus, dass der Pkw wegen fehlendem Versicherungsschutz entstempelt worden war. Auch war der TÜV seit März 2023 fällig. Die Fahrt war damit beendet und der Mann musste sein Auto auf einem Parkplatz stehen lassen. Er sieht jetzt einer Strafanzeige entgegen.
Hinweis der Polizei:
Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und Arztrechnungen von mehreren tausend Euro an. Damit der Geschädigte seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher eines Unfalls, der ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen.