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Kontrahent
Der Kontrahent (von „zusammenziehen, vereinigen, bewirken“) oder Vertragspartner ist ein Rechtssubjekt, das einen Vertrag (Kontrakt) abschließt. Diese ursprüngliche Bedeutung ist heute auf die juristische Fachsprache und den Sprachgebrauch im Finanzwesen beschränkt. Die Bezeichnung wird jedoch auch für einen Gegner in einer (geistigen) Auseinandersetzung gebraucht.