Springe zum Seiteninhalt

Meldungen zu

Hausfriedensbruch

Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer. Der Hausfriedensbruch ist in Deutschland – trotz seiner Einordnung in den 7. Abschnitt des StGB („Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“) – ein Straftatbestand, der ausschließlich das individuelle Hausrecht schützt.