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Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher ist selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung und zugleich Beamter. Der Gerichtsvollzieher hat die Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen. Bei der Tätigkeit als selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung übt er öffentliche Gewalt in eigener Verantwortung aus und untersteht dabei im Rahmen der Erinnerung der Fachaufsicht des Vollstreckungsgerichts. Außerhalb seiner Tätigkeit als selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung (z. B. hinsichtlich der Frage der Organisation), untersteht der Gerichtsvollzieher als Beamter der Dienstaufsicht des aufsichtsführenden Amtsgerichts.