Nach dem Auffinden von zwei Toten in einem brennenden Gebäude im Bereich "Am Kronenhof" am Donnerstagmorgen ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts und der schweren Brandstiftung?source=6881">Brandstiftung. Der Tatverdächtige befindet sich unter den Toten.
Wie bereits berichtet, waren kurz nach sieben Uhr erste Mitteilungen über einen Streit in dem Gebäude, Knallgeräusche sowie eine Rauch- und Brandentwicklung eingegangen. Als die ersten Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, stellten sie in dem Mehrfamilienhaus einen Brand fest, der sich in der Folge im Haus weiter ausbreitete. Die Nachlöscharbeiten der Feuerwehr dauern (Stand 15 Uhr) noch an. Ein Ausbreiten des Feuers auf Nachbargebäude, die teilweise vorsorglich geräumt wurden, konnte die Feuerwehr nach jetzigem Kenntnisstand verhindern.
Eine schwer verletzte, 32-jährige Bewohnerin wurde im Freien angetroffen. Sie war offenbar zuvor aus einem Fenster gesprungen. Die Frau wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Der 76-jährige Eigentümer des Gebäudes wurde von der Feuerwehr mittels Drehleiter von einem Balkon des Hauses gerettet. Er wurde vom Rettungsdienst zur Untersuchung in ein Krankenhaus eingeliefert. Im Gebäude fanden die Einsatzkräfte zwei Tote, bei denen es sich um den 31-jährigen Sohn des Eigentümers und um einen ebenfalls in dem Gebäude wohnenden, 61-jährigen Mieter handelt. Beide wiesen mutmaßliche Schussverletzungen auf. Mögliche Tatwaffen wurden aufgefunden und sichergestellt.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Esslingen laufen auf Hochtouren. Bekannt ist, dass der Mietvertrag des 61-jährigen Deutschen vom Vermieter bereits seit längerem gekündigt worden war und die Zwangsräumung der Wohnung offenbar am Folgetag anstand. In diesem Zusammenhang soll es zurückliegend mehrfach zu Streitigkeiten gekommen sein. Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass der Mieter für den Brand in dem Gebäude und für den Tod des 31-Jährigen verantwortlich ist und danach sich selbst tötete. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Stuttgart wird eine Obduktion der beiden Toten anberaumt. (ak/cw)