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Foto: Symbolfoto

Wie die Polizei mitteilt, war der Junge kurz vor 7.30 Uhr auf dem Gehweg in der Lange Straße unterwegs. Er fuhr mit seinem Kinderfahrrad. Ein 71-Jähriger war mit seinem VW unterwegs. Der Senior wollte nach links auf einen Parkplatz abbiegen. Dabei übersah er wohl den entgegen kommenden Radler. Der Elfjährige stieß mit dem Rad gegen das Auto und flog über die Motorhaube. Anschließend kam er auf der Straße zum Liegen. Da beide Fahrenden wohl mit geringen Geschwindigkeiten unterwegs waren, war der Zusammenstoß nicht heftig. Ersten polizeilichen Erkenntnissen blieb der Junge unverletzt. Die Polizei Giengen hat die Ermittlungen aufgenommen. Dabei stellten die Ermittler fest, dass der Elfjährige verbotenerweise auf dem Gehweg fuhr und zudem keine Beleuchtungseinrichtung am Kinderrad vorhanden war. Der Sachschaden am Auto beträgt etwa 1.000 Euro. Am Fahrrad entstand kein Schaden.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Verkehrsteilnehmer, die Fahrzeuge fahren, die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zählen nicht dazu. Die Benutzung von Gehwegen mit Fahrrädern ist Kindern jedoch gestattet. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie sogar auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren.