Meldungen zu
Zollstraße
Bei Zollstraßen handelt es sich um grenzüberschreitende Verkehrswege, die zur Ein- und Ausfuhr zoll- und kontrollpflichtiger Waren genutzt werden müssen (per Zollgesetz festgelegter Zollstraßenzwang). Verkehrswege, auf denen das Einführen und Ausführen zoll- und kontrollpflichtige Waren nicht zulässig ist, werden dagegen als Nebenstraßen bezeichnet. Die Festlegung von Zollstraßen obliegt der zuständigen Zollverwaltung des jeweiligen Staates.