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Wohngebäude
Der baurechtliche Begriff Wohngebäude bezeichnet ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist auch die Bezeichnung Wohnhaus üblich. Meistens ist ein Wohngebäude gleichzeitig ein Haus.
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Der baurechtliche Begriff Wohngebäude bezeichnet ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist auch die Bezeichnung Wohnhaus üblich. Meistens ist ein Wohngebäude gleichzeitig ein Haus.