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Versammlungsgesetz
Das Versammlungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Versammlungsfreiheit nach Abs. 2 GG einschränkt. Sie war bis zur Föderalismusreform 2006 nach Art. 74 GG a. F. Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Seither wurde das Versammlungswesen in Länderkompetenz ausgelagert. Das bundesdeutsche Versammlungsgesetz gilt nach wie vor fort, die Länder können diese durch eigenes Versammlungsgesetz ersetzen.