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Tierkörperbeseitigungsanstalt
Als Tierkörperbeseitigungsanstalten (TKBA) wurden nach dem bis 2005 geltenden Tierkörperbeseitigungsgesetz die Anlagen zur Tierkörperverwertung bezeichnet, in denen Tierkörper, Tierkörperteile (Schlachtabfälle) und andere Erzeugnisse, deren unschädliche Beseitigung geboten war, beseitigt wurden.