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Polizeihauptkommissar
Polizeihauptkommissar (PHK) bzw. Polizeihauptkommissarin (PHKin) ist eine Amtsbezeichnung von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei im gehobenen Dienst (je nach Bundesland sind auch andere Bezeichnungen eingeführt worden, zum Beispiel Qualifikationsebene 3). Bei der Kriminalpolizei heißt die entsprechende Amtsbezeichnung Kriminalhauptkommissar (KHK) bzw. Kriminalhauptkommissarin (KHKin).