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Mineralwasser
Mineralwasser ist nach der deutschen Mineral- und Tafelwasserverordnung bzw. der österreichischen Mineralwasser- und Quellwasserverordnung ein Grundwasser mit besonderen Eigenschaften. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken. Es muss aus unterirdischen Wasservorkommen stammen und von „ursprünglicher Reinheit“ sein. Mineralwasser wird direkt am Gewinnungsort – einer Quelle oder einem Brunnen – abgefüllt. Es ist das einzige Lebensmittel, das erst nach amtlicher Anerkennung in den Verkehr gebracht werden darf.