Meldungen zu
Mangel
Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.
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Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.