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Landkreis

Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung. Die meisten Länder verwenden (aktuell) die Bezeichnung Landkreis. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lautet die Bezeichnung jedoch Kreis. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kennt nur die Bezeichnung Kreis, z. B. in Art. 28 Abs. 1 Satz 2.