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Kraftfahrzeugsteuergesetz
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (Abkürzung: KraftStG 2002) von 2002 ist das Gesetz zur Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland, welches zur Beschaffung von Einnahmen zur Finanzierung der Staatsausgaben dient. Seit 1. Juli 2009 fließen die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer dem Bund zu. Die Länder erhalten einen finanziellen Ausgleich. Für eine Übergangszeit wird die Kraftfahrzeugsteuer weiterhin von den Ländern verwaltet.