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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den gemeingefährlichen Straftaten und ist im 28. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in normiert. Dort zählt er zur Untergruppe der Verkehrsstraftaten.