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Fahruntüchtigkeit
Die Fahruntüchtigkeit (genauer: Fahrunsicherheit) ist ein unbestimmter Rechtsbegriff aus dem Verkehrsrecht und beschreibt im Wesentlichen das tatsächliche oder angenommene Unvermögen eines Fahrzeugführers, ein Fahrzeug im Straßenverkehr jederzeit sicher führen zu können. Hierbei wird zwischen relativer und absoluter Fahrunsicherheit unterschieden. Der Begriff wird auch im Wasser-, Schienen- und Luftverkehr angewandt. Abgegrenzt hiervon ist die Fahreignung, welche vielmehr die grundlegende körperliche und geistige Eignung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum beschreibt und durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft wird.