Meldungen zu
Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
Als Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl wird im deutschen Strafrecht ein Straftatbestand bezeichnet, der im 19. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in StGB normiert ist. Er zählt zu den Eigentumsdelikten. StGB ist eine Qualifikation des Diebstahlstatbestands (StGB), die ausgewählte Begehungsweisen des Diebstahls, die mit besonders hohem Unrecht verbunden sind, mit höherer Strafe bedroht. Hierzu zählen das Stehlen unter Mitführen einer Waffe oder eines Werkzeugs, das bandenmäßige Stehlen sowie der Wohnungseinbruchdiebstahl.