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Bergung
Bergung bezeichnet die Befreiung und Sicherung von Personen und Sachgütern. Beschreibung. Als Bergung bezeichnet das Wörterbuch der deutschen Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt. DIN 14011 Feuerwehrwesen – Begriffe umschreibt Bergen als die Befreiung und Sicherstellung von toten bzw. leblosen Personen oder Tieren oder von gefährdeten Sachwerten (Kunstwerke, Gasflaschen etc) aus dem Gefahrenbereich. Im Reglement des Schweizerischen Feuerwehrverbandes bezieht sich die Bergung auf das Herausholen „von leblosen Menschen und Tieren aus der Gefahrenzone“.