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Aussageverweigerungsrecht
Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten, in Strafverfahren sowie bei Ordnungswidrigkeiten keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen, also zu schweigen. Zu unterscheiden vom Aussageverweigerungsrecht sind die zugunsten von Zeugen unter bestimmten Voraussetzungen bestehenden Zeugnisverweigerungsrechte, die aber eine ähnliche Wirkung auf das Strafverfahren entfalten.