Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Das Polizeirevier Münsingen ist am Mittwoch (05.06.2024) vierer Personen habhaft geworden, die im Verdacht stehen, als Bande für mehrere Diebstahlsdelikte verantwortlich zu sein und allein Parfum-Flakons im Wert von mehreren tausend Euro gestohlen zu haben. Die drei Männer im Alter von 23, 24 und 26 Jahren sowie die 22-jährige Frau befinden sich bereits in Untersuchungshaft.
Den aktuellen Ermittlungen zufolge soll das Quartett am Dienstag (04.06.2024) in einem Drogeriemarkt in der Lichtensteinstraße in Münsingen zunächst unbemerkt Parfums im Wert von mehreren hundert Euro gestohlen haben. Am Folgetag kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Münsingen im Stadtgebiet einen Pkw mit französischer Zulassung, in dem sich neben den vier genannten Personen auch diverses mutmaßliches Diebesgut befand, darunter Parfums, Bekleidungsartikel sowie E-Zigaretten. Wie sich in der Folge herausstellte, dürften die Parfums aus einem Diebstahl stammen, der nur kurz zuvor in einem Drogeriemarkt in Bad Urach begangen worden war. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen der von den Tatverdächtigen in Wernau im Landkreis Esslingen angemieteten Zimmern fanden und beschlagnahmten die Beamten später neben weiteren Parfum-Flakons und Kleidungsstücken auch verschiedene Kosmetikartikel. Auch diese Gegenstände dürften aus vorausgegangenen Diebstahlsdelikten, unter anderem aus der Tat in Münsingen stammen. Einer ersten Schätzung zufolge beläuft sich der Gesamtwert der beschlagnahmten Gegenstände auf circa 5.000 Euro. Des Weiteren stießen die Beamten auf dutzende sogenannte Spendenlisten, mit denen sich die Tatverdächtigen bei noch unbekannten Personen unter Vorspiegelung einer angeblichen Krankheit oder Behinderung mehrere hundert Euro Bargeld erbettelt haben sollen. Mögliche Geschädigte werden in diesem Fall gebeten, sich unter der Telefonnummer 07381/9364-0 beim Polizeirevier Münsingen zu melden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurden die bei der Fahrzeugkontrolle vorläufig festgenommenen Personen, bei denen es sich um rumänische Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz in Deutschland handelt, am Donnerstag (06.06.2024) dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ die beantragten Haftbefehle und ordnete gegen die vier Beschuldigten die Untersuchungshaft an.
Ob die vier Tatverdächtigen noch für weiteren Straftaten verantwortlich sein könnten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen des Polizeireviers Münsingen.