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Foto: Symbolfoto

Kurz vor 17 Uhr war ein 41-jähriger VW-Fahrer in der Schloßstraße in Richtung Memminger Straße unterwegs. Vor ihm fuhr 45-Jähriger mit einem Ford. Der Ford-Fahrer hielt auf der Straße an und setzte mit seinem Fahrzeug zurück. Dabei kam es zum Unfall. Anschließend setzte der Unfallverursacher seine Fahrt fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Dem Geschädigten gelang es, den Verursacher auf sich aufmerksam zu machen. Kurz darauf hielt er an. Da der Fahrer erkennbar betrunken war verständigte der Geschädigte die Polizei. Eine Streife des Polizeireviers Biberach nahm den Unfall aufgenommen. Neben einer Blutprobe musste der 45-Jährige auch seinen Führerschein abgeben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung. Der Sachschaden an den beiden Autos wird auf jeweils 2.000 Euro geschätzt.

Die Polizei warnt:

Wer mit Alkohol fährt, bringt sich und andere in Gefahr. Denn Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein, führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, verengt das Blickfeld, beeinträchtigt Reaktion und Koordination und er enthemmt. Diese Mischung ist gefährlich. Deshalb empfiehlt die Polizei, Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu trennen. Damit alle sicher ankommen.