Gegen 11 Uhr fuhr der 55-Jährige mit seinem Auto in der Schelmenbergstraße. Aus bislang unbekannter Ursache geriet er zu weit nach rechts und beschädigte einen geparkten Toyota und Fiat. Anstatt den Unfall zu melden, schrieb er lediglich seinen Namen und Adresse auf ein Blatt Papier. Das klemmte er unter den Scheibenwischer von einem der Autos. Danach fuhr er weiter. Der Schaden an den beschädigten Autos beträgt rund 4.500 Euro. Auf den Unfallverursacher kommt nun eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht zu.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall zu bleiben. Unfallflucht?source=4652">Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich um die Schadensregulierung zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.