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Foto: Symbolfoto

Ein junger Mann ist am Mittwochabend betrunken mit einem E-Scooter unterwegs gewesen und von der Polizei erwischt worden. Gegen 18 Uhr kontrollierten die Polizisten einen 30-Jährigen, der zusammen mit einer 31-Jährigen auf einem E-Scooter auf der Rielasinger Straße unterwegs war. Bei der Überprüfung des Mannes stellten sie Alkoholgeruch bei ihm fest. Ein Test mit einem Ergebnis von über 1,Promille?source=2054">4 Promille bestätigte den Verdacht. Der 30-Jährige musste daraufhin in einem Krankenhaus eine Blutprobe abgeben. Ihn erwartet eine Anzeige wegen der Trunkenheitsfahrt.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin: Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist.

Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Außerdem ist es verboten, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren!