Gegen 22.30 Uhr war ein 54-Jähriger mit einem Pedelec auf dem Radweg parallel zur Biberacher Straße unterwegs. Laut einem Zeugen lag der Mann auf Höhe des Kreisverkehrs neben seinem Fahrrad auf der Straße. Das hatten einen platten Vorderreifen. Der Zeuge schaute nach dem Verunfallten und leistete Erste Hilfe. Zudem wählte er den Notruf. Rettungsdienst und Polizei kamen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Radler nach Alkohol roch. Die Polizisten führten bei dem Mann einen Alcotest durch. Da der Wert deutlich über dem Erlaubten lag, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme an. Die wurde in einem Krankenhaus entnommen und der Radler konnte nach Ablehnung einer ärztlichen Behandlung seiner leichten Verletzungen das Krankenhaus wieder verlassen. Den 54-Jährigen erwartet nun eine Anzeige. Den Schaden am Pedelec schätzt die Polizei auf rund 50 Euro. Einen Helm hatte der Radler nicht getragen. Auf ihn kommt nun eine Anzeige zu.
Hinweis von der Polizei:
Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In der Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren.